Was gilt in der Europäischen Union?
Für Anwendungen, in denen nur kurzzeitig ein Antrieb benötigt wird, können Sie die Standard-Asynchronmotoren der Effizienzklasse IE1 verwenden. Sie sind auf beste Materialausnutzung und geringste Investitionskosten ausgelegt. Auch nach der neuen Ecodesign-Richtlinie seit Juli 2021 ist das für S3 < 80 % oder Kurzzeitbetrieb möglich. Die Regionen, in denen diese Motoren im S1-Betrieb zugelassen sind, werden aber immer weniger. Wenn die Getriebemotoren mitbewegt werden müssen, kann die Wahl von IE1-Antrieben ebenfalls von Vorteil sein, da sie leichter sind und daher weniger Masse bewegt werden muss.
Den ersten deutlichen Schritt in Richtung Effizienzsteigerung mussten die Hersteller von Asynchronmotoren in Vorbereitung auf das Jahr 2011 machen, als im Juni durch die bis heute gültige Richtlinie 640/2009 die Verwendung von IE2-Motoren für den Dauerbetrieb verbindlich vorgeschrieben wurde. Innerhalb eines Jahres verdoppelte sich dadurch die Zahl der eingesetzten IE2-Motoren, während der Einsatz von IE1-Motoren drastisch abnahm. Erstmals wurde eine nennenswerte Zahl an IE3-Motoren verkauft, aber auch deren Absatz stieg erst mit der verpflichtenden Einführung über 7,5kW in 2015 und für alle Leistungen seit 2017.
Seit dem 1. Juli 2021 gelten mit der erwähnten neuen Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/1781 weitere neue Energieeffizienzregeln für Dreiphasen-Elektromotoren, die Auswirkungen auf explosionsgeschützte Elektromotoren sowie die bewährten Standard-Elektromotoren haben. Mit der Änderung gelten unter anderem folgende neuen Regeln: Die Energieeffizienzklasse IE3 gilt für 3-Phasen-Asynchronmotoren für Nennleistungen von ≥0,75 kW bis ≤1.000 kW und neuerdings auch für 8-polige Motoren, die vorher ausgenommen waren. Bisher lag die Leistungsobergrenze, ab der IE3 vorgeschrieben war bei ≤375 kW. Ganz neu hinzugekommen sind Vorgaben für die kleineren 3-Phasen-Asynchronmotoren mit Nennleistungen von ≥0,12 kW bis <0,75 kW. Sie müssen jetzt die Energieeffizienzklasse IE2 einhalten. Das gilt für 2-, 4-, 6- und 8-polige Motoren. Sowohl bei der IE3 als auch bei der IE2 sind nun auch explosionsgeschützte Elektromotoren der Zündschutzarten Ex tb, Ex tc, Ex ec und Ex d eingeschlossen. Bisherige Ausnahmen für Bremsmotoren, umrichterbetriebene Motoren und ex-geschützte Motoren wurden gestrichen.