News –

Auswirkungen der neuen Ökodesign-Verordnung auf die Antriebstechnik

Seit dem 1. Juli 2021 gelten mit der neuen Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/1781 neue Energieeffizienzregeln für Dreiphasen-Elektromotoren, die Auswirkungen auf explosionsgeschützte Elektromotoren sowie die bewährten Standard-Elektromotoren haben. Am 1. Juli 2023 treten dann weitere Verschärfungen in Kraft.

Bargteheide, 2021-07-28

Mit der Änderung gelten unter anderem folgende neuen Regeln: Die Energieeffizienzklasse IE3 gilt für 3-Phasen-Asynchronmotoren für Nennleistungen von ≥0,75 kW bis ≤1.000 kW und neuerdings auch für 8-polige Motoren, die vorher ausgenommen waren. Bisher lag die Leistungsobergrenze, ab der IE3 vorgeschrieben war bei ≤375 kW.

Ganz neu hinzugekommen sind Vorgaben für die kleineren 3-Phasen-Asynchronmotoren mit Nennleistungen von ≥0,12 kW bis <0,75 kW. Sie müssen jetzt die Energieeffizienzklasse IE2 einhalten. Das gilt für 2-, 4-, 6- und 8-polige Motoren.

Sowohl bei der IE3 als auch bei der IE2 sind nun auch explosionsgeschützte Elektromotoren der Zündschutzarten Ex tb, Ex tc, Ex ec und Ex d eingeschlossen. Bisherige Ausnahmen für Bremsmotoren, umrichterbetriebene Motoren und explosionsgeschützte Motoren wurden gestrichen.

Änderungen zum Juli 2023 im Blick behalten

Am 1. Juli 2023 erfolgt eine weitere Verschärfung der Effizienzregeln. Dann gilt die Energieeffizienzklasse IE2 für explosionsgeschützte (Zündschutzart Ex eb) 3-Phasen-Asynchronmotoren mit Nennleistungen von ≥0,12 kW bis ≤1.000 kW sowie für 1-Phasen-Asynchronmotoren ≥0,12 kW. Die Energieeffizienzklasse IE4 wird für 3-Phasen-Asynchronmotoren von ≥75 kW bis ≤200 kW verpflichtend und das für 2-, 4- oder 6-polige Motoren. Ausnahmen sind hier Bremsmotoren und explosionsgeschützte Elektromotoren. Bei Fragen zur richtlinienkonformen Antriebsauswahl und weiteren Details zur neuen Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/1781 stehen Ihnen Ihre persönlichen Ansprechpartner bei NORD DRIVESYSTEMS gerne zur Verfügung!