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NORD DRIVESYSTEMS erfüllt fristgerecht Meldepflichten des Cyber Resilience Acts

NORD DRIVESYSTEMS hat die für den Cyber Resilience Act erforderlichen Prozesse und Strukturen fristgerecht implementiert. Damit erfüllt das Unternehmen die gesetzlichen Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen. Die vollständige CRA-Konformität der betroffenen Produkte wird planmäßig zum 11. Dezember 2027 vorliegen.

Bargteheide, 2026-09-11

Vier Frequenzumrichter betroffen

Im Produktprogramm des Antriebsherstellers fallen die vernetzten Frequenzumrichter NORDAC ON , NORDAC LINK , NORDAC FLEX und NORDAC PRO unter die Anforderungen des CRA. Die Anforderungen der Produkte sind unter ihren Einsatzbedingungen entsprechend des CRA bewertet worden. Dafür wurde eine Bedrohungs- und Risikoanalyse durchgeführt. Weiterhin wurden in diesem Kontext die Anforderungen der IEC 62443-4-2 nach dem Security-Level 1 bewertet.

Schwachstellen können über die Meldeplattform unter http://www.nord.com/cybersecurity gemeldet werden. Dort stellt NORD auch weitere Informationen zur Umsetzung des CRA sowie Ansprechpartner für produktspezifische Fragen bereit. Zum 11. Dezember 2027 sollen fristgerecht für alle relevanten Produkte vollständige Konformitätserklärungen, technische Dokumentationen und Software Bills of Materials vorliegen.

Direkt zu allen CRA-Informationen von NORD .